Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen hat ein Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen aufgelegt. Antragsberechtigt sind kulturelle Einrichtungen, also auch Bibliotheken, wenn sie einer der folgenden Rechtsformen angehören: eingetragene Vereine, GbR, gGmbH, GmbH, Stiftungen, Genossenschaften und sich in Niedersachsen befinden. Außerdem richtet es sich an Einrichtungen, die nicht mehr als drei Vollzeitstellen haben.