Aktionsideen zur Kinder-Kultur-Kiste

Bereits im Jahr 2017 konnte die Büchereizentrale Niedersachsen „Kinder-Kultur-Kisten“ zur Unterstützung der Arbeit im Bereich der interkulturellen Sensibilisierung im Kita-Alter an 100 Bibliotheken des Landes verteilen. Seitdem sind sie in den Bibliotheken und Kindertagesstätten unterwegs bzw. verfügbar. Eine Klasse in der Erziehr:innen-Ausbildung der Berufsbildenden Schulen Lüneburg hat im Rahmen der Lernsituation "Interkulturelle Kompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen" nun Aktionsideen mit Kita-Kindern rund um die in der Kinder-Kultur-Kiste enthaltenen Bücher entwickelt und uns zur Verfügung gestellt. Gerne können Sie die Aktionsideen nutzen und auch den Kitas in Ihrer Umgebung an die Hand geben.

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Auswertung unserer Online-Befragung

Im Februar 2021 haben wir eine Befragung der niedersächsischen Öffentlichen Bibliotheken durchgeführt. Ziel war es, herauszufinden, wie die Situation der Bibliotheken im Allgemeinen und im Hinblick auf die technische Ausstattung ist. Auch Hinweise bzgl. der Nutzung der Angebote der Büchereizentrale, Wünsche der Bibliotheken an die Büchereizentrale, aktuelle Entwicklungen in den Bibliotheken und Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit der Bibliotheken wurden abgefragt. Wir haben 500 Bibliotheken angeschrieben, die Rücklaufquote liegt bei 50%. Die Auswertung haben wir grafisch aufbereitet und für Sie zusammengestellt. Das Ergebnis finden Sie hier.

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Neue Corona-Verordnung tritt heute in Kraft

Nach aktueller Lesart ergeben sich aus der am 10. Mai 2021 in Kraft getretenen niedersächsischen Corona-Verordnung keine Änderungen für Öffentliche Bibliotheken. Demnach können Bibliotheken - unabhängig vom Inzidenzwert - geöffnet bleiben. Terminvereinbarungen, Negativtests und Kontaktnachverfolgung sind nicht verordnet. Lokale Einschränkungen können aber darüber hinaus gehen, so dass Absprachen mit dem Träger getroffen werden sollten.

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Jahresrückblick der BZ auf 2020

Mit diesem Video möchten wir einen kleinen Rückblick auf unsere Arbeit in dem für uns alle besonderen Jahr 2020 bieten. Dafür haben wir einige Kennzahlen aus unserer Leistungsbilanz des vergangenen Jahres ausgewählt. Das Video wird auch über unsere Social Media-Kanäle geteilt und ist in unserem YouTube-Channel zu finden. Wie wünschen Ihnen viel Spaß beim Anschauen und freuen uns auf die weitere angenehme Zusammenarbeit mit und für die Öffentlichen Bibliotheken in Niedersachsen!

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Antragsstellung für Förderprogramm "Vor Ort für Alle" beginnt am 20. Mai

Ab dem 20. Mai können Bibliotheken in ländlichen Räumen erneut Förderanträge im Rahmen des Programms "Vor Ort für Alle" des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. einreichen. Ziel des Programms ist es, Bibliotheken als "Dritte Orte" auch im ländlichen Raum zu stärken und so einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten. Antragsberechtigt sind Bibliotheken in Kommunen bis 20.000 Einwohnern. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs überprüft. Die Erfahrungen der letzten Antragsrunde haben gezeigt, dass das Programm sehr nachgefragt und sehr schnell überzeichnet war. Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier.

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Neue Corona-Landesverordnung

Nachdem am 23. April 2021 das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten ist, wurde auch eine neue Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht, die seit dem 24. April 2021 in Kraft ist. So wie Bibliotheken im Infektionsschutzgesetz keine Erwähnung finden, werden sie auch in der aktuellen Corona-Verordnung nicht erwähnt.

Es ist nach heutiger Lesart davon auszugehen, dass Öffentliche Bibliotheken nicht unter die in Hochinzidenzkommunen zu schließenden "Freizeit- und Kultureinrichtungen" fallen und demnach unter Einhaltung von Abstands- und Hygienestandards unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet bleiben können.

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Bedeutung des neuen Infektionsschutzgesetzes für Bibliotheken

Das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (Infektionsschutzgesetz) ist heute in Kraft getreten. Es ist hier nachzulesen. Bibliotheken finden im Gesetz keine Erwähnung. Daher fällt die Öffnung bzw. Schließung von Bibliotheken weiter unter die Kompetenz der Bundesländer. Vorerst gilt demnach weiterhin die aktuelle niedersächsische Corona-Landesverordnung, zur Zeit in der Fassung vom 19. April. Demnach dürfen Öffentliche Bibliotheken unabhängig vom Inzidenzwert öffnen, Besuche sind ohne Terminabsprachen erlaubt. Lokale Regelungen können jedoch über die Einschränkungen der Landesverordnung hinausgehen.

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Dokumentation 2. Bibliothekspolitischer Bundeskongress online

Am 26. März hat der vom Deutschen Bibliotheksverband e.V (dbv) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) virtuell veranstaltete 2. Bibliothekspolitische Bundeskongress stattgefunden. Das Thema der Veranstaltung lautete "Bibliotheken im digitalen Wandel: Orte der Partizipation und des gesellschaftlichen Zusammenhalts".  In Vorträgen, Interviews und Podiumsdiskussionen diskutierten Vertreter:innen aus Politik, Kultur, Bildung und Verwaltung über den digitalen Wandel in Bibliotheken und ihren Herausforderungen. Die Videomitschnitte der Impulsvorträge und Podiumsdiskussionen stehen nun online zur Verfügung.

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Positionspapier "ÖB 2025" erschienen

Das Positionspapier "ÖB 2025" des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. kann als Argumentationshilfe für Gespräche mit Entscheidungsträgern und als Anregung für die eigene Strategieentwicklung dienen. Dabei geht es um die Frage, wie Öffentliche Bibliotheken sich bei den großen Herausforderungen unserer Zeit einbringen und positionieren können: Digitalisierung, demografischer Wandel, Klimakrise und gesellschaftliche Diversifizierung.

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Webinare im April

Auf Präsenzveranstaltungen und Fortbildungen vor Ort müssen wir vorerst weiterhin verzichten. Das heißt aber natürlich nicht, dass wir Sie nicht trotzdem fortbilden möchten. Unser Webinar- und Online-Workshop-Angebot wird ständig erweitert. Im April bieten wir Webinare zu den verschiedensten Themenbereichen an. Am 12. April findet ein Online-Workshop im Rahmen der Kampagne "Gönn dir Buchstaben" zum Thema "Einfache Sprache" statt. Am 14. April  veranstalten wir ein allegro-Webinar, in dem Sie erfahren, wie Sie Ausleihrenner und Ausleihnieten identifizieren und am 28. April können Sie an einem Webinar zum Thema "Social Media Recht" teilnehmen.

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Neue Corona-Verordnung: Erläuterungen

Seit dem 8. März 2021 gilt eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung. Viele Fragen von Bibliotheken haben uns in den letzten Tagen erreicht, da einige Details bzgl. der Wiedereröffnung von Bibliotheken nicht eindeutig definiert waren. Nach Rücksprache mit dem MWK können wir Ihnen nun folgendes mitteilen:
Öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen dürfen seit dem 8. März wieder öffnen. Das gilt für alle Bibliotheken, unabhängig vom Inzidenzwert. Es müssen keine Terminabsprachen mit dem Nutzer getroffen werden. Auch besteht keine Dokumentationspflicht der Besucherdaten. Die Bibliothek muss ein Hygienekonzept gemäß § 4 der Verordnung erstellen und dessen Einhaltung beachten.

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Neue Corona-Verordnung: Bibliotheken dürfen öffnen

Laut neuer niedersächsischer Corona-Verordnung vom 8. März 2021 dürfen öffentliche Bibliotheken unter Auflagen wieder öffnen. Der Betrieb ist durch die Einhaltung eines Hygienekonzeptes, das auch Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der Zahl von Besuchern beinhaltet, abzusichern. Absprachen mit dem Träger sind daher unerlässlich. Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier. In der Pressemitteilung der Landesregierung, die die Änderungen erläutert, werden auf Seite 7 Bibliotheken und Büchereien explizit benannt und vom Betriebsverbot ausgenommen.
Auch auf unserer Homepage haben wir für Bibliotheken relevante Informationen rund um das Thema Corona zusammengestellt. Informationen von dbv und BIB, rechtliche Hinweise, Veranstaltungsideen, kostenlose Bilderbuchkinos und vieles mehr sind hier zu finden.

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