Corona-Landesverordnung: FFP2 in Bibliotheken

Vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 15. Januar 2022 gilt landesweit eine Weihnachts-und Neujahrsruhe mit der Warnstufe 3. Im Warnstufenkonzept finden Sie einen Überblick, welche Maßnahmen bei welcher Warnstufe anzuwenden sind. Die aktuelle Corona-Verordnung ist am 27. Dezember in Kraft getreten. Die FAQs für den Bereich Wissenschaft, Kultur & Weiterbildung wurden nun auch angepasst. Für Bibliotheken gilt demnach:

"Nach der Corona-Verordnung gilt derzeit für den Zugang zu öffentlichen Bibliotheken – wie im Einzelhandel – die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus und das Abstandsgebot von 1,5 Metern.

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Deutsche Bibliotheksstatistik: Tutorial zur Online-Erfassung

Für das Berichtsjahr 2021 planen wir für alle niedersächsischen Öffentlichen Bibliotheken die Umstellung der DBS-Eingabe von der Papierversion auf die Online-Erfassung. Für Bibliotheksmitarbeiter:innen, die noch nie die Online-Erfassung DBS genutzt haben, steht ein Video-Tutorial auf unserer Homepage zur Verfügung. Dort wird Schritt-für-Schritt erklärt, wo Sie sich ab dem 1. Januar 2022 mit welchen Daten einloggen und welche Vorzüge die Online-Erfassung mit sich bringt. Sollten Sie dennoch Fragen dazu haben, steht Ihnen das Team der Büchereizentrale und der Beratungsstellen Weser-Ems und Südniedersachsen natürlich gerne zur Verfügung.

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Niedersächsische Corona-Landesverordnung

Die neue niedersächsische Corona-Landesverordnung ist am 12. Dezember 2021 in Kraft getreten. In den FAQ-Listen, die die Landesregierung zu verschiedenen Themenbereichen veröffentlicht, sind im Bereich Wissenschaft, Kultur & Weiterbildung noch keine Aktualisierungen eingetragen. Sobald es ein Update gibt, werden wir es an dieser Stelle ebenfalls veröffentlichen.

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Update für Bibliotheken zur geltenden Corona-Landesverordnung

Die Niedersächsische Landesregierung hat FAQ-Listen, sortiert nach Themengebieten, zur aktuellen Corona-Landesverordnung veröffentlicht. Auch Bibliotheken werden benannt und die Informationen zu Öffentlichen Bibliotheken mit Stand 01.12.21 konkretisiert. Die Zuordnung der Bibliotheken zum Einzelhandel wird explizit genannt:

„Nach der Corona-Verordnung gilt derzeit für den Zugang zu öffentlichen Bibliotheken – wie im Einzelhandel – die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung und das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Darüber hinausgehende Regeln gelten – in Abhängigkeit von der jeweiligen Warnstufe und der Teilnehmerzahl – nur für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen (vgl. §8 Corona-Verordnung), also beispielsweise für Lesungen und Führungen.“ (Quelle: Wissenschaft, Kultur & Weiterbildung – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) | Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur).

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Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30.11.21

Mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 wurde die Niedersächsische Corona-Verordnung aktualisiert. Es gilt in nahezu allen niedersächsischen Kommunen die Warnstufe 2. Für die kommende Woche sind weitere Änderungen und verschärfte Regelungen zu erwarten.

Zu den Auswirkungen für den Betrieb der Öffentlichen Bibliotheken gibt die Rubrik "Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Bibliotheken" auf den Seiten der Landesregierung Auskunft. Hinsichtlich der Maskenpflicht gilt vorerst in den Bibliotheken auch in Warnstufe 2 das Tragen einer medizinischen Maske. FFP2-Masken werden zunächst nur empfohlen.

Da lokale Regelungen über die durch die Corona-Verordnung auferlegten Maßnahmen hinausgehen können, empfehlen wir unbedingt eine Absprache der betrieblichen Regelungen der Bibliothek mit dem Träger vor Ort.

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Neue Niedersächsische Corona-Verordnung tritt in Kraft

Ab dem 24. November 2021 tritt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft. Es gilt derzeit landesweit Warnstufe 1. Bundesweit gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Zu den neuen Regelungen gibt es hilfreiche Schaubilder der Landesregierung, die die Regelungen verdeutlichen. Auch Hinweisschilder zum Ausdrucken werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie die jeweils geltenden 3G/2G-Regelungen bei Veranstaltungen in Abhängigkeit zur Anzahl der Teilnehmenden und der jeweils geltenden Warnstufe. Ab Warnstufe 2 ist das Tragen einer FFP2-Maske in Bibliotheken erforderlich.

Absprachen mit dem Träger sind unbedingt erforderlich, da lokale Regelungen über die durch die Corona-Verordnung auferlegten Maßnahmen hinausgehen können.

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Bewerbung für den JULIUS-CLUB 2022

Ab sofort können sich die Öffentlichen Bibliotheken in Niedersachsen für eine Teilnahme am 16. JULIUS-CLUB im Jahr 2022 bewerben. Sie finden eine kurze Beschreibung, den Zeitplan für das Jahr 2022 sowie die Teilnahmebedingungen auf unserer Homepage zum Download. Dort finden Sie auch die Bewerbungsunterlagen, die Sie bitte vollständig ausgefüllt bis zum 09. Dezember 2021 per E-Mail an die Büchereizentrale schicken.

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Bericht zur Lage der Bibliotheken 2021/22

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat auch in diesem Jahr den „Bericht zur Lage der Bibliotheken“ veröffentlicht. Darin finden sich aktuelle Zahlen und Fakten zu den Bibliotheken in Deutschland und Informationen zu Themen wie Leseförderung in Bibliotheken, Langzeitarchivierung und digitale Teilhabe durch Bibliotheken. Den vollständigen „Bericht zur Lage der Bibliotheken 2021/2022“ gibt es hier zum Download.

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JULIUS-CLUB 2021 - Abschluss und Jubiläum

Am 13. Oktober wurde bei einer virtuellen Abschlussveranstaltung auf den diesjährigen JULIUS-CLUB zurückgeblickt, der sein 15. Jubiläum feierte. Dabei stellten wir unsere Jubiläumsbroschüre und einen Jubiläumsfilm vor. Wir sagen DANKE und freuen uns auf weitere erfolgreiche Jahre des JULIUS-CLUBs.

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Neue Corona-Landesverordnung ab 22. September 2021

Am 22. September ist eine neue Corona-Landesverordnung in Kraft getreten. Diese behält bis zum 10. November Gültigkeit und gibt so über die niedersächsischen Herbstferien hinweg Verlässlichkeit. Die jeweils gültige Verordnung ist auf der Homepage der Niedersächsischen Landesregierung zu finden.

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Alan Gratz erhält den Buxtehuder Bullen

Herzlichen Glückwunsch an den US-amerikanischen Autor Alan Gratz! Er erhält in diesem Jahr den 50. Buxtehuder Bullen für sein Buch "Vor uns das Meer. Drei Jugendliche, drei Jahrzehnte, eine Hoffnung". Der Autor verwebt in seinem Buch geschickt und spannend die Geschichten und Schicksale dreier Kinder aus unterschiedlichen Zeiten. Es ist ein zeitloses Buch über Vertreibung und Hoffnung, über die Sehnsucht nach Heimat und Ankommen. Eine Zusammenfassung des Preisentscheids steht auf dem YouTube-Kanal der Stadt Buxtehude zur Verfügung.

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Neue Corona-Landesverordnung und 3G-Regel

Seit dem 25. August 2021 gilt eine neue niedersächsische Corona-Verordnung.

Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass künftig neben der 7-Tage-Inzidenz zwei weitere Leitindikatoren zugrunde gelegt werden, und zwar die Hospitalisierungszahl und der Anteil der Corona-Patentinnen und -patienten auf den Intensivstationen. Details zu den Indikatoren und den sich darauf ergebenden Warnstufen sind der Verordnung zu entnehmen.

Außerdem gilt landesweit die sogenannte 3G-Regel. Sie besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch mit einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer nicht länger als 24 bzw. 48 Stunden zurückliegenden negativen Testung möglich ist. Die 3G-Regel greift in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, wo entweder die Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung oder aber eine mindestens fünftägige Überschreitung der Inzidenz von mehr als 50 festgestellt worden ist.

 

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