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Corona-Landesverordnung: FFP2 in Bibliotheken

Vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 15. Januar 2022 gilt landesweit eine Weihnachts-und Neujahrsruhe mit der Warnstufe 3. Im Warnstufenkonzept finden Sie einen Überblick, welche Maßnahmen bei welcher Warnstufe anzuwenden sind. Die aktuelle Corona-Verordnung ist am 27. Dezember in Kraft getreten. Die FAQs für den Bereich Wissenschaft, Kultur & Weiterbildung wurden nun auch angepasst. Für Bibliotheken gilt demnach:

"Nach der Corona-Verordnung gilt derzeit für den Zugang zu öffentlichen Bibliotheken – wie im Einzelhandel – die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus und das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Darüber hinausgehende Regeln gelten – in Abhängigkeit von der jeweiligen Warnstufe und der Teilnehmerzahl – nur für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen (vgl. §8 Corona-Verordnung), also beispielsweise für Lesungen und Führungen." (Quelle: Ministerium für Wissenschaft und Kultur)

Wie immer gilt: Absprachen mit dem Träger sind unbedingt erforderlich, da lokale Regelungen über die durch die Corona-Verordnung auferlegten Maßnahmen hinausgehen können.

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