Veranstaltungsarbeit
Veranstaltungen in Öffentlichen Bibliotheken gehören zum Arbeitsalltag einer Öffentlichen Bibliothek und sind wirksame Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit. Sie dienen dazu, die Bibliothek und ihre Dienstleistungen ins Licht der Öffentlichkeit zu stellen. Veranstaltungsarbeit in Bibliotheken soll dazu beitragen, das kulturelle Angebot in der Kommune zu erweitern und Inhalte der Bibliothek zu vermitteln.
Arbeitshilfen
Veranstaltungsangebote der Büchereizentrale
Autorendatenbanken
Das Literaturportal Niedersachsen bietet die Möglichkeit, Literatur in, aus und über Niedersachsen nach Orten, Autor:innen und Epochen zu filtern. Enthalten sind Institutionen, Schriftsteller:innen und Texte vom Mittelalter bis zur Gegenwart, die sich mit den Menschen, Landschaften und Orten Niedersachsens auseinandersetzen. Auch Texte in den Minderheitensprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch finden sich hier. Zudem bietet das Portal ausgewählte aktuelle Termine um Literatur aus ganz Niedersachsen mit Links zu den Veranstaltenden.
Autorendatenbank Boedecker-Kreis
Leseförderung und Literaturvermittlung für Kinder und Jugendliche
Die NRW-Literaturdatenbank präsentiert Autor:innen aus NRW mit ausführlichen Porträts ebenso wie literarische Einrichtungen und Verlage.
Das Syndikat ist ein Verein zur Förderung deutschsprachiger Kriminalliteratur. In der Datenbank sind mehr als 600 deutschsprachige Krimiautor:innen verzeichnet.
Rechtliche Aspekte
Besuchen Sie unseren Selbstlernkurs auf unserem E-Learning-Portal, um mehr über "Rechtsfragen rund um die Veranstaltungsarbeit" zu erfahren. Inhalt des Kurses:
Wenn Sie Veranstaltungen in Ihrer Bibliothek durchführen, sind wichtige Rechtsvorschriften zu beachten. In diesem Kurs erfahren Sie, welche Konsequenzen das Urheberrecht für einzelne Veranstaltungsformate hat, welche Abgaben zu leisten sind und was darüber hinaus bei der Organisation vor Ort zu berücksichtigen ist.
Für den Besuch unserer kostenlosen Selbstlernkurse ist eine Registrierung auf dem Lernportal erforderlich.
Künstlersozialabgabe
Bibliotheken, die mehr als drei Mal im Jahr selbständige Künstler:innen oder Schriftsteller:innen engagieren, sind zur Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet.Weitere Informationen finden Sie hier.
Vortragsrecht
Sobald Texte in einer öffentlichen Veranstaltung vorgelesen werden, müssen Sie vorher mit den Rechteinhaber:innen wegen der Nutzungsrechte Rücksprache halten. Falls eine Vergütungspflicht besteht, sind die Bestimmungen der VG Wort (PDF) zu beachten. VG Wort ist ein rechtsfähiger Verein, in dem sich Autor:innen und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben, eine Meldung der Veranstaltung ist auch online möglich.Wenn Sie aus einem Werk vorlesen, sind die Vorleserechte direkt bei den Autor:innen bzw. deren berechtigten Verlagen einzuholen und ggf. Lizenzgebühren zu entrichten. Bitten setzen Sie sich in Zweifelsfällen mit der Stiftung Lesen oder der VG Wort in Verbindung.
Vorlesestunden für einen abgegrenzten Personenkreis, bei denen z.B. ehrenamtliche Lesepat:innen zum Einsatz kommen und die einem erzieherischen Zweck dienen, sind möglich. Bedingung ist zudem, dass kein Eintritt verlangt wird, die Vortragenden keine Vergütung erhalten und kein kommerzieller Hintergrund besteht. Informationen zur Organisation von Vorlese-Settings finden Sie bei der Stiftung Lesen.
Veranstaltungen mit Musik
Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist eine Bibliothek verpflichtet, bei der öffentlichen Wiedergabe von Musikstücken eine Abgabe an die GEMA zu leisten.
Filmvorführung
Für alle urheberrechtlich geschützten Filme (z.B. DVD, BlueRay, TV-Sendungen, Internetvideos) muss eine Vorführlizenz beantragt werden. Findet die öffentliche Aufführung von Filmen in einer Bibliothek ohne Gewinnerzielung statt, ist eine pauschale Zahlung möglich. Die Firma Motion Picture Licensing Company (MPLC) ist für über 400 Filmstudios mit der Rechteverwertung beauftragt, alle anderen müssen individuell angefragt werden. MPLC bietet Einzellizenzen oder Schirmlizenzen an und vertritt nur Filmrechte! Die Filmmusik wird durch die GEMA lizenziert. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat mit MPLC einen Rahmenvertrag geschlossen, durch den die Mitglieder des dbv einen deutlichen Rabatt auf den Listenpreis erhalten. Mehr Informationen unter: www.mplc-film.de/index