Management

Urheberrecht

Das Urheberrecht berührt Bibliotheksarbeit ständig, allein schon, weil fast alle Medien der Bibliotheken urheberrechtlich geschützt sind. Das Gesetz erlaubt Öffentlichen Bibliotheken grundsätzlich, physische Werke zu verleihen, während der Verleih von E-Books nach wie vor nur durch gesonderte Lizenzen mit den Verlagen (meist über Aggregatoren) erlaubt werden kann.

Daneben betrifft das Urheberrecht Öffentliche Bibliotheksarbeit aber noch in vielen weiteren Bereichen wie Veranstaltungsarbeit, Umgang mit digitalen Datenträgern, Fragen der Kopiererlaubnis und des Betreibens von Kopiergeräten, Web-Auftritt und Online-Katalog der Bibliothek u. ä.

Umfassende Informationen zum Thema Urheberrecht finden sich auf dem Bibliotheksportal.

Auch die "Kommission Recht" des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) listet auf ihrer Website zahlreiche Publikationen zum Thema Urheberrecht auf.

Vereinbarungen und Verträge

Es gibt für einige Bereiche Rahmenverträge, die z. B. der dbv geschlossen hat, die den Bibliotheken Vergünstigungen einräumen.