Management

Jugendschutz in der Bibliothek

Jugendschutzrecht

Das Jugendschutzrecht muss von Bibliotheken, vor allem bei dem Erwerb und dem Verleih von Medien, unbedingt beachtet werden.

Jugendschutz und Bücher

Frei im Buchhandel käufliche Bücher sind in aller Regel jugendschutzgesetzkonform. Von der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ – aus welchen Gründen auch immer - als jugendgefährdend indizierte Medien (egal welcher Form) dürfen dagegen nicht frei zugänglich aufgestellt werden und müssen ggf. aus dem Bestand und aus den Katalogen entfernt werden. Eine Indizierung bestimmter Medien geschieht meist erst nach deren Veröffentlichung, so dass Bibliotheken im Zweifel auf die Indizierungslisten der Bundesprüfstelle zugreifen sollten.

Jugendschutz und AV-Medien

Das Jugendschutzgesetz verlangt für den Verkauf und den Verleih von CD-ROM und DVD (bei Audio-CD nur, wenn Videotracks enthalten sind), dass die Medien und auch deren Hüllen eine deutliche Altersfreigabe mit einem genormten farbigen Kennzeichen tragen müssen. In Deutschland gekaufte Medien sind heutzutage immer entsprechend ausgerüstet, aber Titel, die bereits länger in den Bibliotheksbeständen vorhanden sind, verfügen eventuell nicht über diese Kennzeichnung und müssen daher mit den entsprechenden Altersvermerken nachgerüstet werden, da sie ansonsten nur an Erwachsene ausgegeben werden dürften.

Zur nachträglichen Ermittlung der Altersfreigabe bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten:
Die Datenbank der USK beinhaltet von der USK geprüfte Titel. In einigen Fällen kann auch auf die Homepages der entsprechenden Verlage zurückgegriffen werden, wie beispielsweise www.tivola.de oder auch www.usm.de (United Soft Media).

Gekennzeichnet werden müssen alle digitalen Spiele; bei reinen Info- und Lehrprogrammen hingegen besteht keine Kennzeichnungspflicht. Diese können jedoch mit den entsprechenden Aufklebern "Lehrprogramm" sowie "Infoprogramm" versehen werden.

Die zum Nachrüsten benötigten Etiketten können z.B. bei der Firma "Peter Haase" bezogen werden.

Jugendschutz bei Online-Zugängen / Internet-Arbeitsplätzen

Eine Öffentliche Bibliothek muss sicherstellen, dass an ihren für Kinder und Jugendliche zugänglichen Internetnutzerzugängen keine jugendgefährdenden Inhalte aufgerufen werden. Dies ist am praktikabelsten durch eine dafür geeignete spezielle Filtersoftware zu erreichen, die auf allen öffentlichen Internetzugängen zum Einsatz kommen sollte. Lassen Sie sich hierbei von Ihrer IT-Abteilung beraten. Da die Anbieter und auch die Qualität und Praxistauglichkeit solcher Software einem stetigen Wandel unterzogen sind, können hier keine Empfehlungen gegeben werden.