Maskenpflicht gilt nicht in Bibliotheken
Seit dem 27. April 2020 gilt auch in Niedersachsen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und im ÖPNV. In Bibliotheken ist das Tragen einer Maske nicht verpflichtend. Sie können aber nach § 11 der Verordnung vom 17.04.2020 weitergehende Anordnungen treffen, soweit es im Interesse des Gesundheitsschutzes dringend erforderlich ist. Häufige Fragen und Antworten zur Maskenpflicht finden Sie auf den Seiten der Niedersächsischen Landesregierung. Auch diversen Nähanleitungen sind dort zu finden.
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