dbv-Stellungnahme zur Umsatzsteuerpflicht von Öffentlichen Bibliotheken: Einzelfragen
In einer Veröffentlichung vom 20. März 2023 nimmt der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) Stellung zu Einzelfragen der Umsatzsteuerpflicht Öffentlicher Bibliotheken. Hierbei geht es um konkret um die Themen Bibliothek der Dinge, Fahrbibliotheken, Lesungen und sogenannte hoheitliche Hilfsgeschäfte, wie beispielsweise den Betrieb von Kaffeeautomaten. Anlass ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, deren Übergangsfrist mehrmalig verlängert wurde und das nun Anfang 2025 in Kraft treten soll und auch Öffentliche Bibliotheken betrifft.
Hintergründe zur Thematik können Sie in der Stellungnahme des dbv "Umsatzsteuer und Öffentliche Bibliotheken" vom 22. August 2022 nachlesen.
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