Bibliotheken dürfen ab heute unter Auflagen wieder öffnen
Am 15. April haben sich die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder auf Maßnahmen zur Lockerung der Corona-Maßnahmen geeinigt. Die Berichterstattung darüber, inwiefern Öffentliche Bibliotheken ab dem 20. April wieder öffnen dürfen, war uneinheitlich und führte zu vielen Fragen. Dürfen Öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen nun wieder öffnen oder nicht? Zunächst sah es laut einer Information der Bundesregierung so aus, als sei die Öffnung nur für Hochschulbibliotheken vorgesehen.
Mit Veröffentlichung der Landesverordnungen herrscht nun Klarheit. Öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern können grundsätzlich ab dem 20. April unter Auflagen wieder öffnen. Das geht aus der "Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus" vom 17. April hervor, die am 20. April in Kraft tritt. Und zwar sind Bibliotheken dort im § 1 Abs. 3 Punkt 2. nicht mehr in der Aufzählung von geschlossen zu haltenden Einrichtungen genannt. In der Verordnung vom 07. April waren Bibliotheken dort noch explizit aufgeführt. Es gibt inzwischen auf ministerieller Ebene ein Klärung, dass damit tatsächlich eine Öffnung von Bibliotheken unter strengen Auflagen wieder möglich ist.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Bibliotheken wieder öffnen müssen. Die Frage, wann und unter welchen konkreten Vorkehrungen hinsichtlich Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen eine Öffnung geschieht, liegt in der Verantwortung der Träger, also der Kommunen und Landkreise, und wird vor Ort entschieden. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie dazu Fragen haben. Der Deutsche Bibliotheksverband verweist dabei auf den vom Bundesarbeitsministerium am 16.04.2020 veröffentlichten neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2. Weiterhin wird der dbv in Kürze allgemeine Empfehlungen für die Wiedereröffnung von Bibliotheken veröffentlichen, über die wir Sie schnellstmöglich in Kenntnis setzen.
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